Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma J & M Furniture GmbH, Saarbrückerstr. 22, 66849 Landstuhl

  1. Ausschließliche Geltung

Angebot, Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

  1. Leistungserbringung

Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei unseren sorgfältig ausgewählten Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden schon erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

  1. Preise

Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Gesonderte, nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen wie z. B. Dekorations-, Montage oder Installationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Zahlungsaufschub, Stundungen oder Scheckzahlungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.

  1. Transport

Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransports möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferung durch Eingänge und Treppenhäuser.

  1. Lieferung und Montage

Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Verkäuferin hinausgehen.

  1. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

  1. Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, bleiben sämtliche Liefergegenstände bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer bzw. Empfänger pfleglich zu behandeln.

  1. Gefahrenübergang
    Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
  1. Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, indem er die gekaufte Ware nicht annimmt, obwohl sie von uns wie vereinbart angeboten wurde und wir zum Zeitpunkt des Angebots in der Lage sind, die Leistung zu bewirken, behalten wir uns das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten. Dauert der Annahmeverzug länger als einen Monat an, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und der Kunde hat die angefallenen Lagerkosten zu zahlen.

  1. Nichterfüllung

Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit des Kaupreises nicht oder nimmt der Kunde die gekaufte Ware nicht ab und haben wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung bzw. zur Abnahme gesetzt, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich wenn der Kunde nach Vertragsabschluss ernsthaft und endgültig erklärt, seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllen zu wollen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

  1. Mangelanzeige und Verjährung

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Rechtes wegen eines Mangels ausgeschlossen. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Sachen wie Ausstellungsstücken oder Mustern 1 Jahr. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung. Die Gewährleistungsfristen nach dieser Ziffer 12 gelten nicht für Gewährleistungsansprüche auf Ersatz von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

  1. Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Zweibrücken ausschließlich Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sind, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.